Fachschule 14+


für Malerei und Gestaltung mit Betriebspraktikum (4 Jahre)

Fachschule 14+


für Malerei und Gestaltung mit Betriebspraktikum

(4 Jahre)

Fachwissen mit Zukunft

Ausbildungziel

Erwerb der berufsfeldbezogenen und personalen Kernkompetenzen mit grundlegender Allgemeinbildung für den Einstieg in das Berufsleben und den Besuch einer weiterführenden Bildungseinrichtung.

Das berufsbezogene Kompetenzprofil der Absolvent:innen umfasst:


  • Fachkompetenz
  • Methodenkompetenz
  • Gestaltungs- und Planungskompetenz
  • Soziale und personale Kompetenz


Geprüfte Fachtechniker:innen für Malerei und Beschichtungstechnik mit besonderer Fachkompetenz in den Bereichen Farbe und Gestaltung.

Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule für Malerei und Gestaltung ermöglicht einerseits die Ausübung von Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils, andererseits bieten sich folgende weiterführende Ausbildungen an:


  • Das Studium an unserem Aufbaulehrgang für Bautechnik mit den schulautonomen Schwerpunkten:
  • Farbe und Gestaltung
  • Trockenbau

 

Diese weiterführende höhere Ausbildungsform wird mit einer Reife- und Diplomprüfung abgeschlossen und ermöglicht u. a. den Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen und Akademien. Nach drei Jahren Berufspraxis, Erlangung des Ingenieurtitels mit Gleichstellung zum Bachelor NQR-Qualitätsniveau VI.


  • Die weiterführende Ausbildung an unserer österreichweit einzigen Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe, die mit erfolgreich abgelegter Meisterprüfung den Zugang zur anerkannt hohen beruflichen Qualifikation im nationalen und europäischen Qualifikationsrahmen schafft.


  • Der erfolgreiche Besuch von beiden Ausbildungsformen bildet die Basis für hervorragende berufliche Kompetenz in Theorie und Praxis.






Schulart


Berufsbildende mittlere Schule

Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht



Schulform


Gewerblich technische Fachschule

Fachrichtung


Malerei und Beschichtungstechnik

Dauer


Vierjährige Ausbildungsform mit Betriebspraktikum

Abschluss


Fachschulabschluss-prüfung

Fachschulabschlussprüfung

Kernbereiche der Ausbildung

  • Fachspezifische Inhalte der technischen und künstlerischen Ausbildung

    • Malerei
    • Beschichtungstechnik, insbesondere Technische Funktionsbeschichtungen
    • Farb- und Raumgestaltung
    • Denkmal- und Sachwertschutz
  • Fachübergreifende Inhalte

    • Angemessene Allgemeinbildung
    • Betriebswirtschaftliche Grundausbildung
    • Förderung und Entwicklung von Sozialkompetenz und Teamfähigkeit
    • Befähigung zur Kommunikation und lebenslangen Weiterbildung

Berechtigungen nach Abschluss der Fachschule

  • Berufliche Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung - Bautechniker:in mit Lehrabschlussgleichstellung zu Maler:in und Beschichtungstechniker:in
  • Berechtigung zum Besuch des 2-jährigen HTL-Aufbaulehrgangs Bautechnik mit den schulautonomen Schwerpunkten: Farbe & Gestaltung sowie Trockenbau
  • Zugang zur Berufsreifeprüfung
  • Berechtigung zum Besuch der Meisterschule
  • Erleichterungen bei der Meisterprüfung für das Handwerk Maler und Anstreicher

Berufliche Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder

  • Klassischer Bereich

    • Malerei
    • Beschichtungstechnik
  • Spezialisierte Bereiche

    • Dekorationsmalerei
    • Theatermalerei
    • Historische Maltechniken im Betätigungsfeld Konservierung und Restaurierung
    • Vergolden
    • Farbgestaltung
    • Technische Funktionsbeschichtungen
    • Schriftdesign und Werbetechnik

Aufnahmekriterien

  • Freude am kreativen Gestalten und Interesse an technischen Prozessen.
  • Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe: qualifizierter Abschluss einer Neuen Mittelschule oder erfolgreicher Besuch der Unterstufe einer Allgemein bildenden höheren Schule.
  • Erfolgreicher Abschluss der 9. Schulstufe in einer Polytechnischen Schule.
  • Andere Voraussetzungen oder Einschränkungen mit entsprechender Aufnahmsprüfung für Berufsbildende mittlere Schulen.
  • Schulautonome Reihungskriterien für die Aufnahme der Bewerber:innen. Die Aufnahme an der Schule unterliegt auch den Bestimmungen des Privatschulgesetzes.